Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allen zwischen „392 Lackveredelung – Inhaber Vincent Jokic “ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen von 392 Lackveredelung erbracht.
Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
Änderungen sind vorbehalten, müssen aber bereits einen Monat vor dem Wirksamwerden angekündigt werden.
Bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln bzw. Absätze, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin wirksam.
§2 Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung/-reinigung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist allerdings unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage des Anbieters und können mit einer Gebühr belegt sein.
§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens zwei Werktage (Montag – Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien schriftlich (es genügt auch eine E-Mail) aufgekündigt werden.
b) Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage gemäß § 3 a) aufgekündigt werden, kann 392 Lackveredelung eine Verdienstausfallpauschale von € 100, – erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
c) Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
d) Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3c.
§4 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen
a) Im Regelfall BAR oder EC Kartenzahlung bei Abholung bzw. Überweisung.
b) Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.
c) Nichteinlösung von Abbuchungslastschriften wird pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von EURO 10,- berechnet.
§5 Reklamationen
Die erbrachten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Bei berechtigten Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistung hat der Anbieter das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung.
Derartige Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich niederzulegen.
Bei Reklamationen, die sich auf Schäden am Fahrzeug beziehen, die durch den Anbieter verursacht worden sein könnten, ist unverzüglich eine fotografische Dokumentation des beschädigten Fahrzeugteiles durchzuführen, da die Reklamation ansonsten nicht anerkannt werden kann.
§6 Haftung und Garantie
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Hiervon muss der Kunde vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung informiert werden. Wünscht der Auftraggeber dennoch die Durchführung dieser Arbeiten, so schließt er durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters aus.
Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum seines Fahrzeugs.
Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Aufbereiter zu melden bzw. anzuzeigen und auf einen schriftlichen Vermerk zu bestehen, da sonst keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, sind die Auftragsformulare vom Kunden zu unterzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die Auftragsbestätigung und eventuell (je nach Einzelfall) die Beschreibung der bereits am Fahrzeug vorhandenen Schäden. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Anbieters und dessen Mitarbeitern, sowie ihrer Kundschaft.
Sollte der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter geltend machen, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen, so behält sich der Anbieter rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor.
Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.
§8 Preise / Pauschalpreise
Die Preise sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Reinigung. Die angegebenen Preise richten sich deshalb nach Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie den Webseiten Anbieters sind unverbindlich und dienen lediglich zur Orientierung. Der tatsächliche Preis kann deshalb je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Fäkalien, Farben, etc., die eine spezielle Behandlung erfordern, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von Pauschalpreisen oder eventuellen Angeboten. Allerdings muss dieser Aufpreis vor der rechtsverbindlichen Erteilung des Auftrages mit dem Kunden besprochen und auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, bzw. bei Pauschalpreisen mit dem Vertragspartner besprochen und gesondert vereinbart werden. Sollten diese Verschmutzungen erst während der Arbeiten entdeckt werden und mit dem Kunden vorab keine Vereinbarungen bezüglich dieses Problems getroffen worden sein, so hat der Anbieter den Kunden unverzüglich zu informieren und dessen Genehmigung zu dem Aufpreis behaftet Beseitigung einzuholen.
Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angabe von Gründen von einer der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der regulären Laufzeit aufgekündigt werden.
Pauschalpreisvereinbarungen (z.B. bei längerfristigen Fahrzeugaufbereitungsverträgen) gelten in der Regel sechs Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängern sie sich automatisch für weitere sechs Monate, wenn eine Vertragspartei nicht innerhalb der Kündigungsfrist den Vertrag kündigt.
Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.
§9 Sonstiges
Erfüllungsort ist, falls nicht gesondert vereinbart, Erlangen/Bayern.
Gerichtsstand ist Erlangen.
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.